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Pendlerpauschale 2011 - wo ist die CO2-neutrale Klimapauschale?

Derzeit (Stand 20.1.2011) gibt es in Österreich das große und das kleine Pendlerpauschale. Unabhängig davon erhält jeder Arbeitnehmer automatisch einen Verkehrsabsetzbetrag von 291 Euro. Das kleine Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist und beträgt

  • ab 20 km: jährlich 696,--
  • ab 40 km: jährlich 1.356,--
  • ab 60 km: jährlich 2.016,--
  • Das große Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist (d.h. nicht verfügbar, Behinderung, Nachtzeiten, zu lange Wegzeiten) und beträgt

  • ab zwei km: jährlich 372,--
  • ab 20 km: jährlich 1.476,--
  • ab 40 km: jährlich 2.568,--
  • ab 60 km: jährlich 3.672,--
  • www.arbeiterkammer.com

    Das Antragsformular berücksichtigt als Verkehrsmittel nur öffentliche Verkehrsmittel und Auto, es gibt keine Rubrik "Fahrrad" und somit auch keinen fiskalischen Anreiz, dieses zu benützen, was für GLOBAL 2000 einer von vielen Anreizen war, Ihnen den Fahrradpass anzubieten.

    Beim kleinen Pendlerpauschale gibt es z.B. keine Regelung unter 20 km - hier braucht es eine neue Regelung als Anreiz für radfahrende KlimaschützerInnen, die zusätzlich zum allgemeinen Verkehrsabsetzbetrag geltend gemacht werden kann.

    Beim großen Pendlerpauschale gibt es keine Abstufung zwischen 2 und 20 km, z.B. 2-8 km (ideale Fahrradstrecke) und 9-20 km.

    Das Argument, dass die Pendlerpauschale vor allem für Menschen aus strukturschwachen Gebieten ist, wurde statistisch vom VCÖ widerlegt: die Mehrheit der Bezieher des Pendlerpauschales sind Besserverdiener und sogenannte Speckgürtelbewohner (z.B. Region Mödling), die bewusst in eine grünere Gegend am Stadtrand ziehen und täglich mit ihren Autos in die Stadt stauen. Hier ist nicht einzusehen, dass SteuerzahlerInnen zur Kassa gebeten werden.

    Eine mögliche Gleichstellung und Fairness allen ArbeitnehmerInnen gegenüber wäre auch eine streckenmäßige Staffelung des Pendlerpauschales, unabhängig von der "Zumutbarkeit" öffentlicher Verkehrsmittel.

    Denn neben bewusstseinsbildenden Maßnahmen braucht es auch fiskalische Anreize, um eine effiziente Wende der Klimapolitik zu erwirken und Verhaltensänderungen zu motivieren.

    Verweis Fahrradpass FORUM: Schreiben Sie gerne Ihre Vorschläge für eine Neuregelung des Pendlerpauschales in unser Forum und tauschen Sie sich mit den anderen FahrradpassinhaberInnen zu diesem Thema aus.

     

    Amtliches Fahrradkilometergeld

    Seit dem 01.01.2011 beträgt das amtliche Fahrradkilometergeld 0,38 Euro pro zurückgelegten Kilometer (Bundesgesetzblatt). DienstnehmerInnen können Kilometergeld für Dienstreisen entweder beim Arbeitgeber in Rechnung stellen, oder bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Als Dienstreisen gelten Fahrten zu beruflichen Zwecken z.B. in ein externes Labor oder zu einer Tagung, Fahrten vom Wohnort zum Hauptarbeitsplatz sind nicht betroffen. Für Selbständige ist die tägliche Strecke vom Wohnort zur Betriebsstätte jedoch steuerlich abzugsfähig.

     

     

     

    letztes Update: 21.01.2011 11:27
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